Unterstützung für den künstlerischen Nachwuchs in der Hauptstadtregion Schweiz: Ausschreibung
Die Hauptstadtregion Schweiz fördert die Zweisprachigkeit und das kulturelle Schaffen. Zu diesem Zweck schreibt sie ihren «Preis für Zweisprachigkeit» aus, mit dem Kunst- und Kulturprojekte von professionellen Nachwuchstalenten ausgezeichnet werden, die sich mit dem Thema Zwei-/Mehrsprachigkeit auseinandersetzen und den Austausch zwischen den Sprachkulturen und das gegenseitige Verständnis in den Vordergrund stellen.
Die Hauptstadtregion vergibt Förderbeiträge in der Höhe von gesamthaft 15'000 CHF. Die Unterstützung kann an ein, zwei oder drei Projekte vergeben werden.
Der Verein darf für die Beurteilung der Projekte auf eine Jury aus den fünf Mitgliederkantonen der Hauptstadtregion zählen. Glenda Gonzalez Bassi, Stadtpräsidentin von Biel, führt den Vorsitz. Die weiteren Jurymitglieder sind Valentin Brügger, Co-Chefredaktor Radio Fribourg, Barbara Lussi, Assistentin am Literaturinstitut in Biel, Stefanie Salzmann, Künstlerin, Stéphane Moret, Geschäftsleiter Region Murtensee und Nicolas Raufaste, Co-Kurator und Koordinator, CAN Centre d'art Neuchâtel.
Teilnahmebedingungen
Alle formalen Teilnahmebedingungen finden Sie in der Ausschreibung.
Einreichung der Bewerbungen
Die Bewerbungen müssen auf Deutsch oder Französisch eingereicht werden. Das Eingabeformular kann online ausgefüllt werden. Das Formular kann auch heruntergeladen, unterschrieben und zusammen mit den folgenden Dokumenten per E-Mail an die Adresse info@hauptstadtregion.ch gesendet werden:
- Motivationsschreiben (max. 1 A4-Seite);
- Vollständiger künstlerischer Lebenslauf inkl. Portfolio und/oder Link zur Webseite;
- Projektbeschreibung, die ggf. auch die kulturelle Partnerinstitution erwähnt (ca. 2 A4-Seiten);
- Arbeitsplan und Budget für den Zeitraum, welcher der Projektrealisierung gewidmet ist;
- Geplante Finanzierung: allfällige Liste der Organisationen und Institutionen, die an der Projektrealisierung beteiligt sind (falls zutreffend).
Die Hauptstadtregion Schweiz kann bei den Bewerbenden bei Bedarf zusätzliche Informationen einholen. Die Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 16. September 2025. Nach diesem Datum werden keine neuen Bewerbungen mehr berücksichtigt.