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Top-Entwicklungsstandorte — Fünf Kantone ziehen am gleichen Strang

In der Hauptstadtregion Schweiz wird Raum geschaffen für die weitere Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Spitzenleistungen. Grenzüberschreitend wollen die Kantone, Regionen und Städte der Hauptstadtregion ihre 20 besten Entwicklungsstandorte möglichst rasch für die Nutzung durch bestehende oder neu zuziehende Unternehmen zur Verfügung stellen. Die fünf Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Wallis haben eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichnet.

An der heutigen Medienkonferenz in Bern formulierten die anwesenden Regierungsräte klare Ziele: Die fünf Kantone wollen optimale Rahmenbedingungen schaffen für die Ansiedlung neuer bzw. die Entwicklung ansässiger Unternehmen, um so auch die Hauptstadtregion Schweiz als Ganzes zu stärken. Die Hauptstadtregion Schweiz erbringt zahlreiche wirtschaftliche Spitzenleistungen. In den Bereichen Gesundheit/Medizintechnik, Maschinenindustrie/Präzisionsindustrie/Uhrenindustrie, erneuerbare Energien, Agrar- und Lebensmittelindustrie sowie Informations- und Telekommunikationstechnologie ist die Hauptstadtregion auch im internationalen Vergleich hervorragend positioniert.

Raum schaffen ohne die Zersiedelung zu fördern
Für die Entwicklung dieser Branchen soll an den raumplanerisch am besten geeigneten Standorten Raum geschaffen werden, ohne die Zersiedlung weiter zu fördern. Alle fünf Kantone der Hauptstadtregion Schweiz haben in ihren kantonalen Richtplänen nach unterschiedlichen Kriterien und Grundsätzen wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte ausgewiesen. Im Perimeter der Hauptstadtregion befinden sich 67 Standorte mit unterschiedlichen Profilen (Industrie und Gewerbe, Dienstleistungen, Technologie / Entwicklung, kombinierte Nutzung). In einem gemeinsamen Prozess haben sich die Kantone, Regionen und Städte der Hauptstadtregion auf diejenigen Standorte geeinigt, die aufgrund ihrer Grösse, ihrer Lage und ihres Entwicklungspotenzials von besonderer Bedeutung für die Hauptstadtregion Schweiz sind.

Selektion nach klaren Kriterien
Grundlage für die Auswahl waren die kantonalen Richtpläne. Jeder der 67 wirtschaftlichen Entwicklungsschwerpunkte innerhalb der Hauptstadtregion wurde in einem Steckbrief mit einheitlichem Beschreibungsraster charakterisiert. Die Auswahl erfolgte in zwei Beurteilungsstufen anhand folgender Kriterien:

  1. Beurteilungsstufe mit quantitativen Kriterien wie Lage, Grösse, Erschliessung, Bebauungspotenzial und wirtschaftliche Bedeutung. Im Rahmen dieser Selektionsrunde wurden aus den 67 Entwicklungsschwerpunkten 19 Standorte und 2 Spezialfälle ausgewählt (Top-20).
  2. Beurteilungsstufe mit qualitativen Kriterien wie Verfügbarkeit, Grundeigentümer, Potenzial Arbeitsplätze, Stärkung Cluster, Fühlungsvorteile und kantonale Priorität. Die zweite Selektionsrunde erlaubte eine weitere Einschränkung auf 12 Standorte (Top-12).

Top 12 Standorte

  • Biel/Bienne, Bözingenfeld
  • Niederbipp/Oensingen, Stockmatte/Ob der Gass/Moos/Tschäppelisacker
  • Düdingen, Birch
  • La Chaux-de-Fonds/Le Locle, Crêt-du_Locle (inkl. Néode)
  • La Tène, Littoral Est
  • Grenchen/Bettlach, Neckarsulmstrasse
  • Riedholz, Attisholz Nord und Luterbach, Attisholz Süd
  • Steg/Niedergesteln, Stägerfeld-Schnydrigu
  • Biel-Bienne, Masterplan
  • Freiburg, Umgebung Bahnhof inkl. Cardinal/BlueFACTORY
  • Brig, Bahnhof
  • Bern, Wankdorf/Ostermundigen

Spezialfälle

  • Bern, Bahnhof Masterplan
  • Sion, Campus Sion

Top Standorte

  • Freiburg, Ausfahrt Freiburg Süd
  • Murten/Galmiz, Löwenberg
  • Cornaux-Cressier
  • Visp, Visp West/Lonza
  • Visp, Bahnhof
  • Boudry/Bevaix, Littoral Ouest
  • Bern, Ausserholligen

Was geht's nun weiter?
Die Top-Entwicklungsstandorte befinden sich auf unterschiedlichstem Planungs- und Entwicklungsstand. Damit sie für die Ansiedlung von Unternehmen genutzt werden können, sind noch viele Hindernisse zu überwinden. Erst wenn die Standorte sowohl planungs- als auch privatrechtlich verfügbar sind, können sie von der Wirtschaftsförderung aktiv auf dem Markt angeboten werden.

Die Hauptstadtregion unterstützt die Umsetzung der Absichtserklärung in den nächsten drei Jahren mit folgenden konkreten Projekten:

  • Verankerung der Top-Entwicklungsstandorte in den kantonalen Richtplänen: Die meisten Standorte sind bereits in den kantonalen Richtplänen verankert. Mit der Festlegung gemeinsamer Qualitätsstandards für die Standortplanung und Realisierung soll die kantonsübergreifende Bedeutung der Top-Entwicklungsstandorte speziell hervorgehoben werden.
  • Profile der Top-Entwicklungsstandorte: Die Wirtschaftsförderung möchte über möglichst gute Informationen und ein differenziertes Profil des Standortes sowie seines Umfeldes verfügen. Mit der Erarbeitung von differenzierten standortbezogenen Factsheets wird eine wichtige Grundlage sowohl für die Standortentwicklung als auch für die spätere Vermarktung geschaffen.
  • Zusammenarbeit im Bereich Standortentwicklung: Wirtschaftsförderung und Raumplanung der beteiligten Kantone und Standortgemeinden tauschen sich zu den Herausforderungen und möglichen Lösungsansätzen aus. Darauf gestützt wird eine gemeinsame Grundhaltung zur Standortentwicklung erarbeitet.
  • Best Practice: Die Top-Entwicklungsstandorte sollen als Anschauungsbeispiele für andere Standorte dienen. Speziell interessante Standorte mit exemplarischem Charakter (beispielsweise in Bezug auf den Planungsansatz, die Planungsorganisation oder den Umgang mit Grundeigentümern und Investoren) sollen für Interessierte zugänglich gemacht werden. Ausgewiesene Fachleute informieren die Besucher über erfolgversprechende Lösungswege.